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  • Aktuelles

Im November 2023 haben wir in unserer Kanzlei eine neue Software zur Bearbeitung aller Mandate mit einem der modernsten Dokumenten Management Systeme eingeführt. Damit können wir voll digitalisiert arbeiten.
Den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.1.2023 – I ZB 33/22 - hat Dr. Axel Reeg mit einem Kurzkommentar in EWiR 2023, 446-448, besprochen. Der BGH vertritt in diesem Beschluss die Ansicht, eine Prozesskostensicherheit müsse von ausländischen Antragstellern auch bei Anträgen auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen in Anwendung von § 110 ZPO gestellt werden. Diese Entscheidung sieht Axel Reeg kritisch, unter anderem auch deshalb, weil sie kontraproduktiv für die Erreichung des Ziels der Stärkung des Schiedsorts Deutschland ist.

Bei der Internationalen Autumn Conference der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) am 14. September 2023 in Berlin war Dr. Axel Reeg als Sprecher am zweiten Panel zum Thema „Should Settlements be Encouraged? – a Mock Deliberation“ beteiligt.

Im August 2023 wurde Dr. Axel Reeg als parteibenannter Schiedsrichter in einem spanisch-schweizerischen Rechtsstreit nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) bestellt – eines der ganz wenigen DIS-Verfahren zwischen zwei nicht-deutschen Parteien.
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat Dr. Jörg Fischer im August 2023 die Erlaubnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen. Das unterstreicht die besondere Qualifikation von Dr. Fischer für die Beratung in diesem Bereich.

Am 12. Juli 2023 wurde der erste von insgesamt 79 von unserer Mandantin Patentes Talgo SLU hergestellten neuen ICE-L Züge zur Testfahrten und Erprobung nach Deutschland gebracht - besonders schön war es für uns, dass dieser erste Zug nur wenige 100 m von unserer Kanzlei den Rhein überquerte und in den Bahnhof Mannheim einfuhr:

Dr. Axel Reeg ist zusammen mit Patricia Peterson (Paris), Ulrike Gantenberg (Düsseldorf) und Dr. Nicoletta Kröger (Hamburg) zum Co-Leader der Practice Group on Settlement Facilitation im Rahmen der DIS Rules Clinic bestellt worden.

Im Oktober 2022 hat das Landgericht Frankenthal in einem von Ricarda Fahrbach auf Beklagtenseite geführten Verfahren die Klage eines bekannten Klemmbaustein-Anbieters wegen angeblicher Markenverletzung durch verschiedene Mini-Figuren zugunsten unserer Mandantin teilweise abgewiesen. Mit dieser Entscheidung hat ein Gericht die grundsätzliche Möglichkeit alternativer Klemmbaustein-Minifiguren anerkannt.

Isabel Bento hat zur Abrundung ihre juristischen Ausbildung auch im deutschen Recht an der Humboldt-Universität in Berlin den Studiengang zum „Master in Deutschem und Europäischem Recht und Rechtspraxis“ absolviert und die Abschlussprüfung mit einer Arbeit zum Thema „Menschenrechte und globale Lieferketten: Bedarf es einer Reform der Rom II-Verordnung?“ unter der Leitung von Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M. (Berkeley) mit sehr gutem Ergebnis abgelegt. Die Aktualität des Themas Ihrer Masterarbeit wird unterstrichen durch eine Reihe von Anfragen unserer Mandantin zum neuen Lieferkettengesetz.

Im Sommer 2022 wurde Ricarda Fahrbach vom Ernennungsausschuss der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit als Einzel Schiedsrichterin in einem wirtschaftsrechtlichen Streitverfahren bestellt. Wir gratulieren Ricarda Fahrbach zu ihrem ersten Schiedsrichter Mandat.

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