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REEG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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REEG Rechtsanwälte PmbB ist eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes mit Sitz in Mannheim, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer 700217
vertreten durch Herrn RA Dr. Axel Reeg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE291259600
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die bei REEG Rechtsanwälte PmbB in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und die Berufsausübungsgesellschaft selbst Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe (Telefon: +49 721 25 34 0, Fax: +49 721 26 62 7). Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe ist zugleich zuständige Aufsichtsstelle.
Für die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sind die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG). Diese sind abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de bzw. auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Für die bei REEG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB tätigen Rechtsanwälte besteht eine den Anforderungen nach § 51a BRAO i.V.m. § 8 Abs. 4 PartGG genügende Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) bei Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus besteht in Höhe der mit Allianz Versicherungs-AG vereinbarten Versicherungssumme Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, aus Tätigkeiten vor außereuropäischen Gerichten sowie aus der Inanspruchnahme vor außereuropäischen Gerichten, wenn und soweit die Haftpflichtansprüche auch nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten begründet gewesen wären, das Urteil des ausländischen Gerichts schriftlich abgesetzt wurde und sich der nach deutschem Recht entscheidungserhebliche Sachverhalt aus der Urteilsurkunde selbst ergibt.
Bei Begründung einer Mandatsbeziehung werden die entsprechenden Vertragsdokumente und ggf. weitere nach § 2 DL-Inf-VO bei Vertragsschluss vorzulegenden Informationen zur Verfügung gestellt. Auf diese Vereinbarungen findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Mannheim vereinbart.
REEG Rechtsanwälte PmbB sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) nicht bereit.
Das Logo der Kanzlei ist durch eine Europäische Marke geschützt. Der „Hürdenläufer“ ist eine von dem verstorbenen Bildhauer Pieter Sohl aus Heidelberg auf Basis der von ihm geschaffenen Skulptur eines Hürdenläufer angefertigte stilisierte Skizze, deren Verwendung von Pieter Sohl lizenziert ist.