IP und Wettbewerbsrecht
„Konkurrenz belebt das Geschäft“
Ein funktionierender Wettbewerb ist Grundlage des Wirtschaftslebens und – neben anderen Faktoren – Garant für wirtschaftlichen Wohlstand.
In einer funktionierenden Wettbewerbssituation wird teilweise mit harten Bandagen gekämpft. Die Kenntnis der rechtlichen Leitplanken ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Agieren am Markt und schützt Sie davor, gegen diese Regelungen zu verstoßen. Häufig werden Unternehmer, die gegen wettbewerbsrechtliche Spielregel verstoßen, von ihren Konkurrenten abgemahnt, auf Unterlassung sowie auf Zahlung von nicht unerheblichen Schadensersatzansprüchen in Anspruch genommen.
Natürlich wollen auch Sie sich am Markt erfolgreich positionieren, ohne gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen zu verstoßen.
Dabei begleiten wir Sie.
Stellen Sie fest, daß sich Ihre Wettbewerber nicht an die Spielregeln halten, unterstützen wir Sie bei der Verteidigung Ihrer geschäftlichen Handlungen durch entsprechende rechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Unterlassungsklagen.
Darüber hinaus verteidigen wir Ihr geistiges Eigentum (IP) als auch Ihre weiteren Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegen Nachahmer und sonstige Trittbrettfahrer. Dies gilt sowohl bei der Verletzung durch Wettbewerber, als auch für die Verletzung durch ehemalige Arbeitnehmer und/oder Handelsvertreter.
Neben dem Schutz der einzelnen Marktteilnehmer wird auch der Wettbewerb als solcher geschützt. Dies ist Aufgabe des Kartellrechts.
Der Anwendungsbereich des Kartellrechts ist schneller eröffnet als man erwartet. Kartellrechtliche Verstöße können zu drakonischen Strafen führen, die für Unternehmen existenzbedrohend sein können. REEG hat breite Expertise im Bereich des Kartellrechts. Wir vertreten Sie gegenüber den Kartellbehörden sowie präventiv und betreuen Sie bei internen sowie externen Audits und bei Vertragsausarbeitungen.
Minimieren Sie die Risiken im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und des Kartellrechts. Mit unserer Expertise.